Meine Biografie
Biografie Wolfgang Sacher

Testpool und Meldepflichten für Wolfgang Sacher

Von der Nationalen Antidoping Agentur bin ich nun über meine Zuordnung zum Testpool informiert worden. Hier könnt Ihr lesen und einen Einblick kriegen, wie unser gutes System abläuft und wie ich und einige andere Sportler der Nationalmannschaft die Meldungen durchführen müssen. Es ist zwar umfangreich, aber wichtig und richtig!

Liebe Athletin, lieber Athlet,

Sie wurden uns von Ihrem Verband als Kaderathlet/-in gemeldet. In Abstimmung mit Ihrem Verband werden Sie mit Beginn des nächsten Quartals für das nächste Testpooljahr dem

Registered Testing Pool (RTP)

zugeordnet. Diesem gehören Sie für ein Jahr an, bis der Testpool nach Meldung Ihres Verbandes neu zusammengesetzt wird. Den genauen Termin dafür finden Sie unter Top-Downloads auf unserer Homepage („Meldetermine Verbände 2009“). Sollten Sie Ihre leistungssportliche Karriere vorzeitig beenden, ist die NADA hierüber schriftlich zu benachrichtigen und Sie werden nach Eingang dieser schriftlichen Erklärung bei der NADA vorzeitig aus dem Testpool genommen.

Als Mitglied des RTP kommen insbesondere die im Folgenden dargelegten Meldepflichten auf Sie zu. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise der NADA und Ihres Verbandes. Sie sind selbst für die korrekte Pflege Ihrer Daten verantwortlich.

1. Meldetermin
Die verpflichtende Abgabe der vierteljährlichen Whereabout-Infomationen in ADAMS ist bis spätestens zum 25. des dem Quartal vorangehenden Monats vorzunehmen – d.h. jeweils zum:
25. Dezember, 25. März, 25. Juni und 25. September!

2. Präzise Angabe der Whereabout-Informationen
Diese Whereabout-Informationen müssen für jeden Tag Angaben über Ihren täglichen Aufenthaltsort („täglicher Wohnort“ in ADAMS), Ihre Trainings- und Wettkampfzeiten und -orte sowie alle regelmäßigen Tätigkeiten (z.B. Schule, Uni, Arbeit) enthalten. Diese müssen Sie (aktiv) in ADAMS hinterlegen. Zögern Sie nicht, sich im Zweifelsfall mit Fragen an die NADA zu wenden!

Alle Angaben sind dabei nach bestem Wissen und Gewissen zu machen und müssen bereits vor Quartalsbeginn so genau und umfangreich wie möglich sein. Sie müssen für jeden Tag aller drei Monate des anstehenden Quartals Angaben machen, auch wenn Sie sich „nur“ an Ihrer Heimatanschrift aufhalten. In jedem Tag des Kalenders müssen sich Angaben finden. Änderungen im Laufe des Quartals sind unverzüglich einzutragen und mit dem Button „erneute Eingabe“ zu bestätigen!

Rückwirkende Änderungen sind nicht möglich. Sofern Sie die SMS-Funktion in ADAMS aktiviert haben, können Sie tagesaktuelle Änderungen auch kurzfristig unter Angabe des Grundes und einer aktuellen Adresse per SMS vornehmen (die Anleitung finden Sie unter Downloads ► ADAMS auf unserer Homepage).

3. Ein-Stunden-Regelung
Zusätzlich zu diesen Angaben müssen Sie vierteljährlich im Voraus für jeden Tag ein 60-minütiges-Testzeitfenster angeben, an dem Sie an dem von Ihnen angegebenen Ort für eine mögliche Dopingkontrolle zur Verfügung stehen. Uhrzeit wie auch Ort dieses Testzeitfensters können Sie bis unmittelbar vor Beginn dieses Zeitfensters noch ändern. Die Stunde muss zwischen 6 und 23 Uhr liegen. Wichtig ist, dass Ihre Angaben dabei so genau sind, dass Sie innerhalb des angegebenen Zeitfensters von dem Kontrolleur aufzufinden sind und dass sichergestellt ist, dass Sie in dieser Stunde an dem angegebenen Ort auch für eine Kontrolle zur Verfügung stehen. Eine telefonische Kontaktaufnahme durch den Kontrolleur findet bei RTP-Athleten aufgrund der WADA-Vorgaben nicht statt!

4. Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse
Es gibt zwei Arten von Meldepflichtversäumnissen, die jedoch gleichermaßen geahndet werden. Ein Kontrollversäumnis („Versäumte Kontrolle“ oder „Missed Test“) liegt nur vor, wenn Sie innerhalb des von Ihnen angegebenen 60-minütigen Testzeitfensters nicht an dem von Ihnen angegebenen Ort für eine Dopingkontrolle angetroffen werden.

Trifft der Kontrolleur Sie außerhalb dieser Stunde nicht an, weil Ihre in ADAMS hinterlegten Angaben nicht den Vorgaben (siehe Standard für Meldepflichten) entsprechen oder erfolgte Ihre quartalsmäßige Whereaboutabgabe nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig, so liegt ein Meldepflichtversäumnis („Filing Failure“) vor.

Zuständig für die Erstanhörung der Athletinnen/Athleten und die Feststellung der Versäumnisse ist die NADA.

Drei dieser Versäumnisse, auch in Kombination, innerhalb von 18 Monaten stellen einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen nach Art. 2.4 NADA-Code dar und führen zu einer Sperre von bis zwei Jahren, mindestens jedoch einem Jahr. Dabei werden sowohl nationale (NADA) als auch internationale (Internationaler Verband) Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse addiert.

5. Regelwerke
Die für Sie verbindlichen Regelwerke sind der WADA-Code, der NADA-Code, der Standard für Meldepflichten und die Regelwerke Ihres Fachverbandes. Es ist wichtig, dass Sie die Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen. Die oben kurz dargestellten Meldepflichten von RTP-Athleten können Sie im Standard für Meldepflichten unter Art. 3.1 noch einmal im Detail nachlesen.

Alle Informationen rund um die NADA und den NADA-Code sowie den Standards finden Sie auf unserer Homepage www.nada-bonn.de. Dort finden Sie auf der Startseite unter Top-Downloads insbesondere folgende, in diesem Schreiben angesprochene, Punkte:

NADA-Code
Standard für Meldepflichten
ADAMS Release Notes
Meldetermine der Verbände
Hinweise zur Eingabe „Whereabouts”

Sie unterliegen den dargestellten Meldepflichten ab dem nächsten Quartals. Bitte tragen Sie daher fristgerecht bis zum 25. des Monats vor Quartalsbeginn Ihre Angaben zu Aufenthaltsort und Erreichbarkeiten für das nächste Quartal in ADAMS ein. Melden Sie sich bei Problemen unbedingt vor Ablauf dieser Frist direkt bei der NADA.

Auch wenn darüber hinaus noch Fragen offen sein sollten, steht Ihnen das DKS-Team gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen bei den anstehenden sportlichen Herausforderungen viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr NADA-Team

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